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Thomas Rother (SPD Landtagsfraktion)

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Bild: Foto: Michael August

Good Governance ist etwas anderes

Thomas Rother: Vielen Dank an die Verwaltung und an die Ministerin für diesen Bericht. Sicherlich haben sich manche von Ihnen gefragt, was so ein Bericht eigentlich soll und wahrscheinlich wird sich auch kaum jemand daran erinnern, dass es da noch einen Auftrag des Parlaments an die Landesregierung gab.

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Anpassungen mit Mängeln

Thomas Rother: Die Landesregierung hat ein Justizvollzugsmodernisierungsgesetz in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt, das die verfassungsrechtlich erforderliche gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe, des Strafarrestes, der Untersuchungshaft, der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein darstellt.

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Menschen aus anderen Staaten sollen nicht länger Zaungäste von Entscheidungen sein

Thomas Rother: Der SSW greift mit dem uns vorliegenden Antrag eine Forderung auf, die wir bereits am 26.04.2013 fast einheitlich beschlossen haben – mit Ausnahme der Abgeordneten der CDU. Der Antrag des SSW ist begrenzt auf das Kommunalwahlrecht. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008, die mit Folgeentscheidungen unter anderem zur Aufhebung der 5 % Hürde bei Kommunal- und Europaparlamentswahlen geführt hat.

Bild: Philip Häniche

In Gesetzesform gegossene Misstrauenserklärung gegenüber allen Migrant*innen

Thomas Rother: Ferner halten die Regierungsfraktionen an ihrer Forderung nach einem generellen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung fest. Diese kann nicht anders verstanden werden als eine in Gesetzesform gegossene Misstrauenserklärung gegenüber allen Migrantinnen und Migranten. Solche Unterstellungen schaffen kein gegenseitiges Vertrauen, sondern spalten unsere Gesellschaft.

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Gut gemeint ist nicht gut gemacht!

Thomas Rother: So zeigt der in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) weiterhin einige Schwächen, auf die auch schon die an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fachverbänden und Interessenvertretungen gegenüber der Landesregierung ausdrücklich hingewiesen haben.

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Ziehen Sie den Antrag zurück, Herr Koch!

Thomas Rother: Der Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für die heutige Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses beantwortet für uns zwei wichtige Fragen, die wir uns im Zusammenhang mit den Vorgängen um die unerlaubte Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen der letzten Tage gestellt haben: Wem nützt das alles und welchen Stellenwert haben faire Verfahren eigentlich für die CDU-Fraktion?

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Die PKK gilt als bedeutendste Kraft im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug

Thomas Rother: Wir müssen uns mit einem Antrag befassen, der nicht in einen und auch nicht in diesen Landtag gehört, selbst wenn darin der Begriff „Minderheit“ vorkommt. Zudem vermengt der Antrag die Situation in den kurdischen Siedlungsgebieten mit der Aufhebung des PKK Verbots, was zwei unterschiedliche Sachverhalte sind, zumal die kurdischen Organisationen sich oftmals spinnefeind sind.

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