Die Mitglieder der SPD-Bürgerschaftsfraktion arbeiten ehrenamtlich und üben ihre Tätigkeit in der Bürgerschaft neben ihrem Hauptberuf aus. Für alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Bürgerschaftsmandat stehen (z.B. Telefon, Computer, Fahrtkosten, Büromaterial usw.) erhalten Bürgerschaftsmitglieder eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 80% der jeweils geltenden Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein -siehe hierzu: §2 EntschVO des Landes Schleswig-Holstein. Sie beträgt 311 € monatlich.
Funktionsträger wie Stadtpräsidentin, Fraktionsvorsitzende oder Ausschussvorsitzende erhalten einen Zuschlag. Die Höchstsätze sind durch das Land Schleswig-Holstein in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern festgesetzt. In Lübeck werden die Höchstsätze nicht ausgeschöpft.
Wenn die Ausschusssitzung oder die Bürgerschaftssitzung während der hauptberuflichen Arbeit des Bürgerschaftsmitgliedes abgehalten wird, besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des vom Arbeitgeber während der Sitzungszeiten nicht gezahlten Lohns/Gehalts.