Das von Hubertus Heil, unserem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Ende Juli vorgestellte Bürgergeld wird kommen. Ab dem 01.01.2023 wird das Bürgergeld, mit angemessener Erhöhung der Regelsätze, eingeführt und Hartz 4 abgelöst. Geöffnet wird damit nicht nur die Tür zu mehr sozialer Sicherheit in der modernen Arbeitswelt, sondern auch zu mehr Anerkennung für den Beitrag eines jeden Einzelnen.
Das Bürgergeld soll als Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen, die keine oder nur wenige Rücklagen haben. Wir sorgen mit dem Bürgergeld für mehr Bürgerfreundlichkeit, Chancen und Sicherheit und sorgen für den Abbau von bürokratischen Hürden, die sich bei der Beantragung von Hartz 4 bisher auftun.
Wer sich in einer schwierigen Lage befindet, soll nicht mit zusätzlichen Problemen belastet werden. Dafür gilt für die Dauer von sechs Monaten eine „Vertrauenszeit“, in welcher es keine Leistungskürzungen geben wird, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt. Dies kann beispielsweise das Ablehnen eines Jobangebots sein oder mangelnde Mitwirkung bei der Stellensuche. An Stelle der Bürokratie und Rechtsfolgen tritt ein Kooperationsplan, welcher als „roter Faden“ betroffenen Bürgern helfen soll. Statt Hürden wird es nun finanzielle Anreize für Weiterbildung geben, damit auf dem Arbeitsmarkt neue Chancen durch Qualifizierung entstehen. Wer keinen Berufsabschluss hat soll diesen nachholen können, ohne gezwungen zu sein einen Aushilfsjob anzunehmen. Es sollen auch diejenigen Qualifizierungen gefördert werden, welche länger als zwei Jahre dauern, bis hin zu einer vollständigen Berufsausbildung.
Außerdem soll vorhandenes Vermögen in den ersten beiden Jahren erst ab einer Grenze von 60.000 Euro angerechnet werden, bei jeder weiteren Person im Haushalt ab 30.000 Euro. Die Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen sich keine Sorgen um ihr Erspartes machen müssen. Auch der Druck sich eine kleinere Wohnung suchen zu müssen, da die momentane Wohnung über dem als „angemessen“ eingestuften Niveau liegt, fällt in den ersten beiden Jahren weg, da wir in diesem Zeitraum die tatsächlichen Kosten für die Wohnung anerkennen werden. Leistungsempfänger sollen in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen.
Mit diesen Maßnahmen sorgen wir nicht nur für eine solidarische Arbeitsversicherung, die hilft, dass Arbeitslosigkeit erst gar nicht eintritt, sondern auch für eine Perspektive für die Menschen, die den Sozialstaat brauchen.
Am 17.08. war die Bundestagsabgeordnete Annika Klose im Rahmen ihrer Sommerreise für einen Tag in Lübeck. Annika Klose ist Berichterstatterin für das Bürgergeld in der SPD Bundestagsfraktion. Gemeinsam mit unserem Bundestagsabgeordneten wurden viele Fragen rund um das Bürgergeld an diesem Tag mit Vertreter:innen der DGB Gewerkschaften und Betriebsräten aber auch mit Mitgliedern des Sozialverbandes Kücknitz diskutiert. Zum Abschluss des Tages hatten Bürger:innen die Möglichkeit bei einem Infostand auf dem Drehbrückenplatz mit den Abgeordneten ins Gespräch zu kommen. Ein rundum gelungener Tag, der nochmal deutlich machte, wie dringend die Einführung des Bürgergeldes und die Überwindung von Hartz-IV sind.