Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will mehr Erbbaurechtsgrundstücke für Geschosswohnungsbau mit einem reduzierten Zins zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum. Das erklärte Ziel der SPD-Fraktion: Weiterhin die Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsbau verbessern.
Nach Angaben des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Peter Reinhardt bleibt das zentrale Anliegen, für die Lübecker:innen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen: „Der fortlaufende Ausverkauf von Grundstücken, die im Eigentum der Stadt sind, muss deutlich begrenzt werden. Wir müssen unsere Handlungsspielräume nutzen und insbesondere kommunale Grundstücke für bezahlbares Wohnen nutzen, statt diese zu verkaufen!“
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Reinhardt argumentiert, dass der Verkauf von Grundstücken nur einmalig Geld in die Stadtkasse bringt: „Der Verkauf von kommunalem Eigenland verhindert langfristige Bodenpolitik und damit auch nachhaltige Wohnungspolitik ohne Immobilienspekulation. Deshalb wollen wir neue Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen neu ordnen!“
Und Peter Reinhardt fordert deshalb: „Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten für den Geschosswohnungsbau ist der Erbbauzins dinglich auf 2 Prozent des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen!“
Reinhardt weiter: „Um den geförderten Wohnungsbau voranzutreiben, soll bei einem Anteil von mehr als 50% sozial geförderten Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) und auch für studentische Wohnen für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes festgesetzt werden und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) versehen werden. Damit erhöhen wir die Attraktivität des Erbbaurechtes für den Geschosswohnungsbau erheblich, der aktuell bei rund 4 Prozent liegt.“
Reinhardt, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft TRAVE ist, stellt abschließend klar: „Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht! Wohnen ist ein Grundrecht für alle Menschen in unserem Land und darf nicht zum Luxus werden.“